Ist Ihr Haus sicher?

Alarmsysteme, ein gutes Gefühl in Sicherheit zu leben

Sicherheitssysteme können vor Einbrechern schützen, ganz ohne Verkabelung und mit wenig Montageaufwand können wir auch komplexe Gebäude und Räumlichkeiten absichern. Nach ihren Bedtürfnissen werden die Systeme von uns schon komplett konfiguriert und programiert zu ihnen geliefert und dann fachgerecht montiert und eingerichtet. Schon nach kurzer Zeit haben sie eine umfangreiche Absicherung und ein neues Sicherheitsgefühl.

Hier kurz die wichtigsten Merkmale unserer Systeme:

  • komplett kabellose und saubere Installation
  • doppelte Übertragungssicherheit durch Verwendung zweier Frequenzen
  • doppelte Batterie-Stromversorgung von Zentrale und Sirene
  • 5 Jahre Batterielebendauer aller Geräte
  • 5 Jahre Gerätegarantie ( bei Abschluß eines Wartungsvertrages )

D22_Gruppe

Alle Sicherheitssysteme werden von uns konzipiert und vor Ort bei Ihnen installiert. Wir setzen keine Fremdfirmen ein. Somit garantieren wir eine sichere und diskrete Abwicklung.

 

Hier können Sie die Produkbeschreibung herunterladen:  D22_Prospekt

 

 

weitere Informationen finden Sie hier : Daitem D22 Info

 

 

KfW-Förderung für Alarmanlagen

Beantragen Sie für Ihre D22-Alarmanlage einen Zuschuss von bis zu 1.500 €

Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch.

Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können jetzt einen Zuschuss für eine Alarmanlage beantragen. Dies war bisher nur in Kombination mit energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten möglich.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie die KfW-Förderung für Alarmanlagen beantragen können:

  • Die Summe der Investition muss mindestens 2.000 Euro betragen.
  • 10 % der Gesamtsumme werden gefördert.
  • Der größtmögliche Zuschuss beträgt 1.500 Euro.
  • Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der Zuschuss-Zusage erfolgen.
  • Die Alarmanlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden.
  • Die Auszahlung der Förderung findet erst nach Vorlage der Original-Rechnung statt.
  • Die Alarmanlage muss die Anforderungen des europäischen Standards EN50131 Grade 2 oder besser erfüllen. Das Alarmsystem D22 erfüllt diese Kriterien.

 

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